Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1. Allgemeine Bestimmungen (1) Bäckerei 4-Täler-Beck, Renate und Dietmar Brandes, Behringersmühle 6, 91327 Gößweinstein (nachstehend „4-TÄLER-BECK“) bietet Kunden (Verbraucher und Unternehmer) im Internet Backwaren und ähnliche Artikel an Kunden (Unternehmer und Verbraucher) zum Kauf an.

(2) Nachfolgende Bestimmungen gelten für Verträge zwischen 4-TÄLER-BECK und dem Kunden, soweit nicht etwas anderes vereinbart wird. Maßgeblich ist die im jeweiligen Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Fassung. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen gewerblicher Kunden bedürfen zu ihrer Geltung der Anerkennung von 4-TÄLER-BECK.

(3) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 2. Preise, Zahlung und Versandkosten

(1) Die in den Angeboten angeführten Preise sind ausnahmslos Endpreise - d.h. Sie beinhalten sämtliche Preisbestandteile einschließlich etwaig anfallender Steuern.

(2) Soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist, gelten die Preise ohne Verpackung, Fracht, Porto und - sofern der Kunde Unternehmer ist - Versicherung. Bei der Versendung der Artikel fallen daher zusätzliche Liefer- und Versandkosten an; bei Abonnements fallen Versandkosten für jede Lieferung an.

(3) Der Kunde versichert, die richtige und vollständige Lieferanschrift angegeben zu haben. Sollte es aufgrund fehlerhafter Adressdaten zu zusätzlichen Kosten bei der Versendung kommen - etwa erneut anfallende Versandkosten -, so hat der Kunde diese zu ersetzen, wenn er schuldhaft nicht die richtige Adresse angegeben hat.

§ 4. Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zu ihrer vollständigen Bezahlung bleibt die Ware unser Eigentum.

(2) Wenn der Kunde Unternehmer ist, darf er die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren im Rahmen seines ordnungsmäßigen Geschäftsbetriebes verarbeiten und veräußern, bzw. zur Erbringung einer Lieferung und Leistung verbrauchen. Für den Fall der Veräußerung oder des Verbrauches zur Erbringung einer Lieferung und Leistung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren sind sich die Vertragsparteien darüber einig, dass der Kunde bereits im Voraus seine Entgeltforderungen aus der Weiterveräußerung oder der Erbringung der Lieferung und Leistung gegenüber den Endabnehmern an die Firma 4-TÄLER-BECK abtritt, welche die Abtretung schon jetzt annimmt.

§ 5. Liefer- und Versandbedingungen

(1) Die Lieferung der Artikel erfolgt, wenn nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist, grundsätzlich gegen Vorauskasse und auf dem Versandwege.

(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache geht bei Unternehmern mit der Übergabe an diese selbst oder eine empfangsberechtigte Person, im Fall des Versendungskaufs bereits mit der Auslieferung der Ware an eine geeignete Transportperson über. Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache mit der Übergabe der Ware an den Verbraucher auf diesen über. Hinsichtlich der Gefahrtragung steht es der Übergabe gleich, falls der Kunde in Annahmeverzug gerät.

(3) Im Falle der Nichteinhaltung von Lieferfristen aufgrund vorübergehender Leistungshindernisse, die auf höhere Gewalt (z.B. Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen) oder auf ähnliche Ereignisse (z.B. Streik oder Aussperrung) zurückzuführen sind, verlängern sich die Fristen um einen dem Leistungshindernis entsprechenden Zeitraum.

§ 6. Transportschäden

(1) Die nachfolgenden Absätze 2 bis 4 gelten nur dann, wenn der Kunde Kaufmann ist und der Abschluss des Kaufvertrags für den Kunden zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört.

(2) Lieferungen sind im Beisein des Zustellers zu prüfen. Im Fall von äußerlich erkennbaren Transportschäden ist der Kunde verpflichtet, diese auf den Versandpapieren zu vermerken und vom Zusteller quittieren zu lassen; die Verpackung ist aufzubewahren.

(3) War der (teilweise) Verlust oder die Beschädigung bei Annahme äußerlich nicht erkennbar, wird der Kunde gebeten, dies 4-TÄLER-BECK unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnisnahme von dem Verlust bzw. der Beschädigung anzuzeigen.

(4) Der Kunde wird 4-TÄLER-BECK nach besten Kräften unterstützen, soweit 4TÄLER-BECK diese Ansprüche gegenüber dem betreffenden Transportunternehmen bzw. einer Transportversicherung geltend macht.

§ 7. Gewährleistung

(1) Dem Kunden stehen wegen eines anfänglichen Sachmangels die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gegen 4-TÄLER-BECK zu. Der Kunde hat zunächst grundsätzlich ein Recht auf Nacherfüllung, dem Kunden bleibt jedoch das Recht vorbehalten, zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten; Schadenersatzansprüche bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt.

(2) Verbraucher haben im Rahmen der Nacherfüllung insoweit die Wahl, ob die Nacherfüllung entweder durch Nachbesserung (Reparatur der Kaufsache) oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Gegenüber Unternehmern leistet 4-TÄLER-BECK für Mängel der Kaufsache dagegen zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Macht der Kunde Nacherfüllung geltend, ist er auf Verlangen von 4-TÄLER-BECK verpflichtet, die Kaufsache zur Überprüfung der erhobenen Mängelrüge für eine entsprechende Untersuchung zur Verfügung zu stellen.

(3) Offensichtliche Mängel sind durch Kaufleute als Kunden innerhalb einer Frist von 10 Tagen ab Empfang der Ware in Textform anzeigen; ansonsten ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Es genügt zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Mangelanzeige.

§ 8. Haftung

(1) 4-TÄLER-BECK haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von 4-TÄLER-BECK, deren gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Darüber hinaus haftet 4-TÄLER-BECK für gegebene Garantien sowie für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, etwa dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) umfasst werden. Davon abgesehen haftet 4TÄLER-BECK für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist von ihr, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2) Für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden und nicht unter Absatz 1 Sätze 1 und 2 fallen, haftet 4-TÄLER-BECK, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung die Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Käufer deshalb vertrauen darf (Kardinalpflichten); dabei beschränkt sich die Haftung gegenüber Unternehmern jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden, so dass insbesondere mittelbare Schäden (z.B. entgangener Gewinn) sowie Folgeschäden ausgeschlossen sind. Die Höhe des Schadens ist gegenüber Unternehmern auf den Wert beschränkt, der dem dreifachen Wert der Lieferung entspricht.

(3) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.

§ 9. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Verbraucher schützende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) finden keine Anwendung.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von 4-TÄLER-BECK. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen bleibt hiervon unberührt.